Fachklinik Bassum

Medizinische Rehabilitation bei Suchterkrankungen

 
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Erste Schritte

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Behandlungsbeginn
Medizinische Rehabilitationsbehandlungen müssen beantragt und vom jeweils zuständigen Leistungsträger genehmigt werden. Die Kosten für die Medizinische Rehabilitation trägt der zuständige Leistungsträger. Sofern Sie in dem Kalenderjahr noch keine Zuzahlung für Krankenhausbehandlungen bezahlt haben oder von der Zuzahlungspflicht nicht befreit sind, kann bei einer stationären Rehabilitation eine Zuzahlungspflicht von höchsten 10,00 € für maximal 42 Tage bestehen. Diese Zuzahlungspflicht entfällt bei der ganztägig ambulanten Behandlung. Auch erhalten Sie während der Rehabilitation nach der Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers vom Rentenversicherungsträger Übergangsgeld oder Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Sollten Sie Arbeitslosengeld beziehen, ruht der Anspruch.  

Suchtberatungsstellen helfen bei der Beantragung. Kontaktadressen finden Sie unter anderem auf folgenden Internetseiten:
www.nls-online.de
www.suchtberatungsstelle.de
www.caritas-os.de
www.caritas-bremen.de

Vor der Suchtrehabilitation sollten Sie sich einer ärztlich geleiteten Entgiftungsbehandlung unterziehen. Ihr Hausarzt kann Sie entsprechend vermitteln und hilft Ihnen sicher gerne weiter. 

Behandlungsauftrag
Ziel der Rehabilitation ist eine weitestgehende Teilhabe an allen Facetten des Lebens. Dazu gehört vornehmlich und soweit möglich die Teilhabe am Erwerbsleben. Deshalb ist die Deutsche Rentenversicherung vorrangiger Leistungsträger in der Medizinischen Rehabilitationsbehandlung. Gemäß den §§ 9ff SGB VI ist das vorrangige Ziel der Rehabilitationsbehandlung, den Auswirkungen der Suchterkrankung auf die Erwerbsfähigkeit entgegenzuwirken oder sie zu überwinden und dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern. Eine Überwindung der Suchterkrankung mit ihren verschiedenen Ursachen und Auswirkungen ist dazu unabdingliche Voraussetzung.

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